Anlass dieses Kommentars ist die Berichterstattung der WAZ vom 12. Juli 2026 über den städtischen Zuschuss für das Wattenscheider Weinfest und die daran entzündete Debatte über kommunale Kulturförderung.
Bochum ist verschuldet. Das ist kein Geheimnis und schon gar kein Argument, das sich leichtfertig beiseiteschieben ließe. Öffentliche Ausgaben müssen begründet, geprüft und priorisiert werden. Doch ausgerechnet an einem mit großer Mehrheit beschlossenen Zuschuss für ein eintrittsfreies Fest im Stadtbezirk entzündet sich eine Debatte, die vor allem das Verständnis einer Fraktion von kommunaler Kulturförderung offenlegt.
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob das Wattenscheider Weinfest privat organisiert wird. Die entscheidende Frage ist, ob es einen öffentlichen Wert besitzt. Wer Organisationsform und gesellschaftlichen Nutzen gleichsetzt, macht es sich zu einfach. Vereine und Initiativen tragen vielerorts genau jene Angebote, die Städte selbst weder personell noch finanziell vollständig stemmen könnten. Sie organisieren Kultur, Begegnung und lokale Identität. Dass sie keine Behörden sind, macht ihre Arbeit nicht privat im Sinne einer geschlossenen Interessenveranstaltung.
Ein Blick auf die Mitgliederstruktur des Wattenscheider Vereins zeigt zudem, dass die Werbegemeinschaft nicht für ein einzelnes Privatinteresse steht. Ganz im Gegenteil: Die Werbegemeinschaft vereint Gewerbetreibende, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen und ist damit selbst Teil des lokalen Gemeinwesens.
Die in der WAZ vertretene Auffassung wirft jedoch eine grundsätzliche kommunalpolitische Frage auf: Soll eine Stadt nur noch das finanzieren, wozu sie rechtlich verpflichtet ist? Oder gehört es ebenfalls zu ihrer Aufgabe, öffentliches Leben mitzugestalten? Die Forderung, eine verschuldete Kommune solle privat organisierte Veranstaltungen nicht fördern, mag sich auf fiskalische Vernunft berufen. Politisch greift sie dennoch zu kurz. Eine Kommune ist mehr als Straßenunterhaltung, Müllabfuhr und Verwaltungsbetrieb. Sie ist ein sozialer Raum. Dieser Raum entsteht nicht von selbst. Er braucht Orte, Anlässe und Veranstaltungen, bei denen Menschen einander begegnen können, ohne Eintrittskarte, Mitgliedschaft oder besondere Zugangsvoraussetzung.
Gerade in einer Zeit, in der gesellschaftliche Milieus auseinanderdriften und Innenstädte an Bindungskraft verlieren, sind solche Angebote keine belanglose Dekoration. Sie schaffen Öffentlichkeit im eigentlichen Sinn. Ihr Wert liegt nicht nur in den Umsätzen der Gastronomie oder in einer Belebung des örtlichen Handels. Er liegt darin, dass eine Stadt sich als Gemeinschaft erleben kann.
Die im Artikel zitierte Kritik behandelt Werbekosten und Veranstaltungsprogramm, als ließen sich diese Positionen unabhängig voneinander bewerten. Tatsächlich sind sie Teil eines wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. Werbepartner und Sponsoren erwarten für ihre Unterstützung sichtbare Gegenleistungen – etwa Anzeigen, Präsenz auf Werbemitteln oder Sichtbarkeit im Veranstaltungsumfeld. Die dafür entstehenden Ausgaben sind daher nicht bloß Kosten, sondern Voraussetzung für entsprechende Einnahmen. Die Werbeleistungen finanzieren sich dabei nicht nur weitgehend selbst, sondern leisten darüber hinaus einen erheblichen Beitrag zur Gesamtfinanzierung der Veranstaltung.
Würden Werbeeinnahmen und Sponsoring entfallen, könnten zwar auch Ausgaben für Werbeleistungen gestrichen werden. Unter dem Strich fehlte jedoch ein erheblicher Beitrag zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. Übrig bliebe kaum mehr als das technische und organisatorische Grundgerüst der Veranstaltung. Für ein ansprechendes Musikprogramm stünden keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Ohne dieses Programm würden Besucherinteresse und Aufenthaltsdauer sinken – und damit zugleich auch die Attraktivität für gastronomische Anbieter, deren Standgebühren einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung leisten. Wer hier einzelne Ausgaben isoliert als Einsparpotenzial betrachtet, verkennt deshalb den wirtschaftlichen Kreislauf, auf dem eine eintrittsfreie Veranstaltung beruht.
Das bedeutet nicht, jede Veranstaltung müsse gefördert werden. Auch Tradition ist kein Anspruchsschein auf öffentliche Mittel. Förderung braucht transparente Kriterien, nachvollziehbare Kalkulationen und die Bereitschaft, Qualität und Wirtschaftlichkeit kritisch zu prüfen. Diese Debatte muss jedoch auf sachgerechter Grundlage geführt werden. Wer sagt, eine überschuldete Stadt dürfe keine „privaten Veranstaltungen“ fördern, setzt an der falschen Stelle an. Entscheidend ist nicht, wer eine Veranstaltung organisiert, sondern welchem öffentlichen Zweck sie dient. Hinter der scheinbar nüchternen Sparforderung steht deshalb eine grundsätzliche politische Wertung: Welche Angebote für die Allgemeinheit gelten noch als förderwürdig – und welches Gemeinwesen wollen wir erhalten?
Auch die Sprache der Berichterstattung ist nicht nebensächlich. Schon die Überschrift spricht von einer „Geldspritze“ und formuliert, die Stadt greife der „Traditionsparty“ unter die Arme. Die anschließende Frage „Wofür wird das Geld gebraucht?“ verstärkt den Eindruck, hier müsse eine privat organisierte und möglicherweise zu teuer geplante Veranstaltung mit öffentlichem Geld gerettet werden. Damit wird ein Deutungsrahmen gesetzt, der die reguläre Förderung eines eintrittsfreien Angebots von Beginn an als rechtfertigungsbedürftige Hilfsmaßnahme erscheinen lässt.
Es geht nicht darum, Kritik an öffentlichen Ausgaben zu delegitimieren. Im Gegenteil: Gerade weil kommunale Mittel knapp sind, braucht es eine ernsthafte und transparente Debatte über ihren Einsatz. Grundsätzliche Fragen zu Förderkriterien und Haushaltsprioritäten müssen jedoch dort geklärt werden, wo darüber entschieden wird: in den zuständigen politischen Gremien.
Ob und in welchem Umfang Kultur-, Brauchtums-, Sport-, Vereins- und Stadtteilveranstaltungen gefördert werden, entscheiden die gewählten Gremien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Im Fall des Weinfests fiel diese Entscheidung eindeutig aus: 13 Mitglieder der Bezirksvertretung aus SPD, CDU, GrünLinks, UWG:WAT und Wattenscheider Chance stimmten für den Beschlussvorschlag, drei Mitglieder der AfD dagegen; Enthaltungen gab es nicht.
Die Werbegemeinschaft Wattenscheid e. V. ist daher der falsche Adressat für eine grundsätzliche Auseinandersetzung über kommunale Förderpolitik. Sie hat die Förderrichtlinien weder geschaffen noch über die Höhe der Zuwendung entschieden. Sie hat die für das Förderverfahren erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Wer erklärt, die Stadt dürfe nicht zum „Finanzier für private Veranstaltungen“ werden, sollte die politischen Kriterien und Prioritäten der Förderung diskutieren – nicht den Eindruck erwecken, der Veranstalter müsse sich für eine ordnungsgemäß bewilligte Unterstützung rechtfertigen.
Eine Stadt kann sich nicht alles leisten. Sie kann es sich aber ebenso wenig leisten, alles als verzichtbar zu behandeln, was sich nicht unmittelbar in Pflichtaufgaben oder Rendite übersetzen lässt. Wer dauerhaft an Begegnung, Kultur und gemeinschaftlichen Orten spart, saniert keinen Haushalt. Er verarmt das Gemeinwesen. Der Zuschuss für eine Traditionsveranstaltung im Stadtbezirk ist deshalb keine große finanzpolitische Weichenstellung. Die Maßstäbe, an denen diese Förderung gemessen wird, haben jedoch grundsätzliche Bedeutung. Denn sie machen sichtbar, ob öffentliches Leben nur als verzichtbarer Kostenfaktor betrachtet wird oder ob Politik trotz knapper Kassen den Anspruch behält, Stadtgesellschaft zu gestalten.
Anmerkung: Dieser Beitrag versteht sich nicht als Stellungnahme zu einer allgemeinen Haushalts- oder Kulturpolitik der Stadt. Er soll erläutern, weshalb das Wattenscheider Weinfest nach Auffassung der Werbegemeinschaft Teil des öffentlichen Lebens ist und weshalb die grundsätzliche Debatte über kommunale Förderkriterien in den politischen Gremien geführt werden sollte.