Stellungnahme zur Terminüberschneidung von Wattenscheider Weinfest und „Rock Classic Allstars“
Die Werbegemeinschaft Wattenscheid e. V. nimmt die aktuelle Berichterstattung der WAZ vom 1. April 2026 zur Terminüberschneidung des diesjährigen Wattenscheider Weinfestes mit der Veranstaltung „Rock Classic Allstars“ zum Anlass, den Sachverhalt einzuordnen.
Die vorliegende Terminkollision ist nicht Ausdruck einer einseitigen oder „unprofessionellen“ Terminentscheidung, sondern Ergebnis paralleler und voneinander unabhängiger Planungsprozesse unterschiedlicher Veranstalter. Eine entsprechende Insinuierung, wonach der Werbegemeinschaft eine Zuständigkeit oder Verantwortlichkeit zukomme, entbehrt jeder Grundlage. Abstimmungsprozesse können naturgemäß nur im wechselseitigen Zusammenwirken aller Beteiligten erfolgen.
Die Terminwahl des Wattenscheider Weinfestes erfolgt auf Grundlage langfristiger Planungsprozesse und unter Berücksichtigung vielfältiger organisatorischer Rahmenbedingungen. In diesem Jahr haben insbesondere die ungewöhnlich spät liegenden Sommerferien zu einer generellen Verschiebung von Veranstaltungszeiträumen geführt, wodurch parallele Terminlagen begünstigt wurden.
Dies betraf unter anderem auch den Bochumer Musiksommer, der in diesem Jahr im traditionellen Veranstaltungszeitraum des Wattenscheider Weinfestes stattfindet. Diese insgesamt verdichtete Terminlage war zum Zeitpunkt der eigenen Planung jedoch noch nicht absehbar.
Auch eine mögliche Überschneidung mit der Veranstaltung „Rock Classic Allstars“ war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, sodass eine entsprechende Abstimmung nicht erfolgen konnte.
Die einseitige Bekanntgabe eines Veranstaltungstermins – unabhängig davon, ob auf einer Bühne oder über digitale Kanäle – ersetzt keinen kooperativen Abstimmungsprozess zwischen eigenständig planenden Veranstaltern. Eine solche Argumentation begründet faktisch einen einseitigen Anspruch auf terminliche Vorrangstellung, für den es weder eine abgestimmte Grundlage noch eine entsprechende Zuständigkeit gibt.
Darüber hinaus treffen hier unterschiedliche Veranstaltungsformate aufeinander: das Wattenscheider Weinfest als mehrtägiges, frei zugängliches Stadtfest im öffentlichen Raum einerseits und die Veranstaltung „Rock Classic Allstars“ als zeitlich auf einen Abend begrenzte, ticketpflichtige Einzelveranstaltung andererseits. Beide Formate unterliegen unterschiedlichen Planungslogiken und tragen jeweils auf ihre Weise zur Vielfalt des kulturellen Angebots bei.
Im Übrigen ist es im Ruhrgebiet nicht ungewöhnlich, dass mehrere Veranstaltungen am selben Abend stattfinden, sondern Ausdruck eines vielfältigen Veranstaltungsangebots, über dessen Nutzung letztlich das Publikum entscheidet. Die wirtschaftlichen Interessen einzelner Veranstalter sind dabei nachvollziehbar, können jedoch nicht als Maßstab für die Bewertung der vorliegenden Terminkonstellation herangezogen werden.
Für eine sachgerechte Einordnung ist es wesentlich, die zugrunde liegenden Rahmenbedingungen sowie die Perspektiven aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und die Bewertung der Terminsituation nicht allein aus der Sicht einzelner Akteure abzuleiten.
Die in der Berichterstattung wiedergegebene Einordnung der Terminsituation als „unprofessionell“ stellt eine aus einer einzelnen Perspektive abgeleitete Bewertung dar, die vor dem Hintergrund der tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht haltbar ist und weder eine belastbare Grundlage noch eine nachvollziehbare Herleitung erkennen lässt. Insbesondere ist nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage sich aus der vorliegenden Terminkonstellation eine entsprechende Erwartungshaltung ableiten lässt.
Ebenso ist festzustellen, dass nach Kenntnis der Werbegemeinschaft Wattenscheid e. V. im Vorfeld keine entsprechenden Abstimmungs- oder Koordinationsversuche seitens der Veranstalter der Veranstaltung „Rock Classic Allstars“ erfolgt sind. Diese naheliegende Frage wird in der Berichterstattung jedoch nicht aufgegriffen.
Die Werbegemeinschaft Wattenscheid e. V. steht für einen konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten und befindet sich auch mit verschiedenen Veranstaltern regelmäßig in entsprechenden Abstimmungsprozessen. Ziel bleibt es, im Rahmen der jeweiligen Planungsprozesse möglichst abgestimmte Lösungen zu erreichen, soweit dies im Zusammenwirken aller Beteiligten möglich ist.
Hinweis: Eine gekürzte Stellungnahme hierzu erscheint in Kürze in der WAZ